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Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings entfallen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus bislang keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG war zu absolvieren:

für Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013,
für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.

Weitere Informationen bieten die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht von der  BAG Webseite.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung -BKrFQV