02266 9041086 info@bestwayconcept.de

Förderung

Prinzipiell stehen für fast alle Schulungen Fördermittel bereit. Doch wie kann der Fördermitteltopf „angezapft“ werden? Nachfolgend stellen wir eine Kurzübersicht der beiden meistgenutzten Förderungen dar. Des Weiteren finden Sie Informationen zu dem speziellen Förderprogramm der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft.

1. Mautharmonisierung
(Ausbildungsrichtlinie / Weiterbildungsrichtlinie)
Gefördert werden Eigentümer oder Halter von in Deutschland  zugelassenen schweren Lkw. Als schwere Lkw gelten Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zGG min. 12 t beträgt.

Aktuelle Informationen über geförderte Aus­ und Weiterbildungsmaßnahmen, Antragsfristen, Förderhöhe und Förderhöchstbeträge erhalten Sie unter Förderprogramm „De-minimis“   oder Förderprogramm Aus- und Weiterbildung.

2. Förderungen der Agentur für Arbeit (z. B. WeGebAU) Fördermittel stehen nicht mehr ausschließlich für Arbeitssuchende in mehrmonatigen Bildungsmaßnahmen bereit, sondern auch für fest beschäftigte Arbeitnehmer/innen.  Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die zielorientiert die fachlichen Fähigkeiten der Beschäftigten fördern sowie deren Flexibilität erhöhen. Andererseits werden geringqualifizierte Beschäftigte unabhängig von der Betriebsgröße gefördert. Hier können Ausbildungskosten und Lohnkosten bis zu 100 %  gefördert werden, wenn die Ausbildung mit einem anerkannten Berufsabschluss bzw. einer berufsanschlussfähigen Teilqualifizierung abschließt.

Weitere Informationen auf der Seite der Agentur für Arbeit.

3. Förderung durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Die BG-Verkehr bezuschusst für Mitgliedsunternehmen unterschiedliche zweitägige Programme immer in Verbindung mit einem Fahrsicherheitstraining.

Gefördert werden das erweiterte Fahrsicherheitstraining Lkw Plus (auch für Bus als Bus Plus) für nicht mautpflichtige Lkw über 7,5 t sowie für Transporterfahrzeuge entsprechend dem Programm „Fahrer-Qualifizierung-Transporter“ (FQT).

Allgemeine Voraussetzungen und Verfahren:
Gefördert werden nur Mitgliedsunternehmen der BG-Verkehr Antragstellung muss mindestens 3 Wochen vor dem Training erfolgen.
Je Person und Jahr wird nur einmal ein Zuschuss gewährt. Ein einzelnes Unternehmen kann maximal für 50 % seines Fahrpersonals, höchstens jedoch für 30 Personen einen Zuschuss erhalten.
Das Fahrsicherheitstraining  muss dem DVR-Standard entsprechen und die Moderation durch einen externen, von der BG zugelassenen Moderator erfolgen.
Fördervoraussetzungen Lkw Plus:
nicht mautpflichtige Lkw über 7,5 t
Seminar beinhaltet ein eintägiges Fahrsicherheitstraining  sow1e eine eintägige AGG Moderation.
Förderhöhe: 150,00 €/Person

Fördervoraussetzungen FQT:
Seminar beinhaltet ein eintägiges Fahrsicherheitstraining Transporter sowie eine eintägige Moderation. Förderhöhe: 100,00  €/Person

Weitere Informationen auf der Webseite der BG-Verkehr.