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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)!

Alle gewerblichen Berufskraftfahrer müssen zukünftig regelmäßige Weiterbildungen durchlaufen. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen zu dieser Thematik. 

Gesetz:

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr dient zum Zwecke die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU – Rechts umgesetzt.

Regelungen:

  • Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09. 2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
  • Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 ( für Bus-Fahrer) / nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).
  • Eine erste Weiterbildung ist für Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für Lkw-Fahrer bis spätestens 2014.*

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist. Nutzen Sie hierfür unseren Weiterbildungsrechner am Seiten Ende.

 

Rahmenbedingungen:

Der zeitliche Rahmen beträgt 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen.

Alle 5 Jahre muss eine erneute Teilnahme an der 35 Std. Weiterbildung erfolgen.

Nachweis:

Sie erhalten eine Teilnahme-Bestätigung für den Eintrag in den Führerschein.
Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Wichtig:

  • Beginnen Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung, damit am Ende der 5-Jahres-Frist nicht mehrere oder alle Weiterbildungsbausteine auf einmal gebucht werden müssen und so ein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand in kurzer Zeit auf Sie zukommt!
  • Kosten sparen: Wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnis-Verlängerung und der Weiterbildungsnachweis eingetragen werden, ist nur eine Gebühr fällig (alle 5 Jahre)!
  • Folgen bei Nichtbeachtung: Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein. Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5. 000 Euro.