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Förderung LKW-Führerschein vom Arbeitsamt?

Bezahlt das Arbeitsamt den LKW-Führerschein?

Das Arbeitsamt kann Sie mit einem Bildungsgutschein fördern, wenn

Sie arbeitslos sind

Der Bildungsgutschein vom Arbeitsamt ist vor allem eine
Ausbildungsförderung für Arbeitslose, auf jeden Fall muss sie aus beruflichen Gründen notwendig sein.

Arbeitslosigkeit droht

weil Sie sehr schlechte Chancen habem eine Arbeitsstelle zu bekommen, da Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können – ihr gelernter Beruf (in Zukunft) nicht mehr gefragt ist.

Sie motiviert sind

Sie müssen motiviert sein und vom Erreichen des Bildungsziels überzeugt sein. Sie müssen zeigen. dass die Umschulung wirklich wollen und dementsprechend agieren.

LKW-Führerschein mit Bildungsgutschein vom Arbeitsamt

Infos für die Kostenübernahme oder Zuschüsse in Form eines Bildungsgutscheins von der Arbeitsagentur für LKW-Führerschein

  1. Der Bildungsgutschein dient allgemein zur Förderung von Personen, die eine berufliche Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung machen wollen.
  2. Die Agentur für Arbeit bzw. das Arbeitsamt fördert ausschließlich berufliche Weiterbildungen, die zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes führen oder eine notwendige Weiterbildung für die Erhaltung eines vorhandenen Arbeitsplatz sind.
  3. Wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht, ist eine finanzielle Förderung möglich.
  4. Die Kosten für den LKW Führerschein können vom Jobcenter unter bestimmten Vorraussetzungen zu 100% übernommen werden.
  5. Der Gutschein wird vom Berater der Arbeitsagentur auf den Antragsteller ausgestellt, ist nicht übertragbar, sondern nur für eine bestimmte Person und eine bestimmte Weiterbildung zugelassen.

Das Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) einfach erklärt

Nachdem Sie die die LKW-Führerscheinprüfung bestanden haben dürfen Sie laut BKrFQG ausschließlich private Fahrten durchführen.

    • Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)

schreibt vor:

 

  • Fahrerinnen und Fahrer,
    die Fahrten mit bestimmten Kraftfahrzeugen für den Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen
    und die ihre Fahrerlaubnis im Güterkraftverkehr Führerscheinklasse C1 C1E C CE nach dem 10. September 2009 oder im Personenverkehr Führerscheinklasse D1 D1E D DE nach dem 10. September 2008 erworben haben,
    müssen eine Prüfung für die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen.
  • Das bedeutet, daß der schlichte Erwerb eines LKW Führerscheins also nicht förderfähig wäre, jedoch die Kosten im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder Umschulung oder Weiterbildung inklusive des LKW Führerscheins bis zu 100% vom Arbeitsamt, ARGE oder Jobcenter übernommen werden können.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Bildungsgutscheins vom Arbeitsamt / Jobcenter

  1. Sie müssen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder III leistungsberechtigt sein.
  2. Um gewerblich LKW oder Bus fahren zu dürfen, ist es notwendig 21 Jahre oder älter zu sein.
  3. Nachweis über ihre gesundheitliche Eignung: eine ärztliche Bescheinigung und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten sind erforderlich.
  4. Sie dürfen keine Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA, Kraftfahrt-Bundesamt) haben.

Die BestWayConcept GmbH aus Lindlar ist nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für den Bereich Weiterbildung zertifiziert. Mit dieser Zertifizierung dürfen wir für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Maßnahmen, die auf Bildungsgutscheinen abgerechnet werden, durchführen.

Wir sind zugelassen für diese Maßnahmen:

  • Berufskraftfahrer Teil-Qualifizierung 1 (TQ 1) Güter befördern
  • Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
  • Ladungssicherung nach VDI 2700a
  • Fahrerschulung für Flurförderzeuge (Gabelstaplerschein)
  • Bediener / Helfer LKW-Ladekran
  • Perfektionstraining LKW

Die angebotenen Maßnahmen werden von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter gefördert. Die Förderung kann einerseits für Arbeitslose im Rahmen eines Bildungsgutschein oder für Arbeitnehmer in Beschäftigungsverhältnissenim Zuge des WeGebAU Programms erfolgen. Wir haben einen direkten Kontakt zur Agentur für Arbeit und beraten Sie gerne ausführlich.

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Nähere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch unter 02266 – 9041086